Biber Photovoltaik GmbHBiber Photovoltaik GmbH
  • HOME
  • PRODUKTE & LEISTUNGEN
    • PHOTOVOLTAIK
    • WÄRMEPUMPEN
    • REFERENZEN
      • DACH- UND FASSADENANLAGEN
      • FLACHDACH- UND SCHRÄGDACHANLAGEN
      • FREIFLÄCHEN
    • SPEICHERSYSTEME
      • SENIC.IES
      • MERCEDES BENZ ENERGY GmbH
      • TESLA
    • SERVICE
    • VERSICHERUNG
  • SUNport
  • UNTERNEHMEN
    • ÜBER UNS
    • PARTNER
  • KONTAKT
  • PROSPEKTE

Photovoltaik Versicherung

Wir sorgen für Ihre Sicherheit – Alle Gefahren sind abgesichert mit Ertragsausfallzahlung. Die Photovoltaik Versicherung bzw. Solarversicherung ist eine Art „Vollkasko“-Versicherung und bietet Ihnen viele Vorteile gegenüber Ihrer Gebäudeversicherung. Hier sind nicht nur Risiken wie Feuer, Sturm oder Hagel abgesichert sondern auch Schäden wie z.B. Tierverbiss, Erdbeben, Vandalismus, Schneedruck oder Diebstahl! Nicht zu vergessen die sogenannte Ertragsausfallversicherung die Sie gegen fehlende Mindereinnahmen beim Ausfall Ihrer Anlage schützt!

Profitieren Sie von unserem Rahmenvertrag

  • Günstige Tarife, durch unseren Rahmenvertrag
  • Nur ein Ansprechpartner
  • Vor-Ort-Service durch Biber Photovoltaik
  • Unkomplizierte und schnelle Schadenabwicklung
  • Betreuung über die gesamte Laufzeit ihrer Anlage
Was ist versichert?
Welche Schäden/Gefahren sind versichert?
Was ist nicht versichert?
Welche Schäden/Gefahren sind ausgeschlossen?
Ihre Entschädigung bei Teil- und Totalschäden
Weitere Kosten die jeweils auf „Erstes Risiko“ bis max. 15.000 €, je Schadenereignis mitversichert sind
Nutzungsausfall Ihrer Anlage
Selbstbeteiligung
Zukünftige Leistungsverbesserungen
Risikoträger
Was ist versichert?

Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche, zur PV-Anlage gehörende Teile, einschließlich der Befestigungsmaterialien. Photovoltaikmodule inklusive Modultrage-konstruktion, Montageset, Wechselrichter, Akkumulatoren, Überspannungsschutz Einrichtungen, Einspeise- und Erzeugungszähler, Elektronische Überwachungsgeräte.

Welche Schäden/Gefahren sind versichert?

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Kurzschluss, Diebstahl, Höhere Gewalt, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck, Überschwemmung, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler sowie Tierverbiss. Weiterhin gelten alle hier nicht genannten Gefahren versichert, sofern diese an anderer Stelle der Bedingungen und Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden.

Was ist nicht versichert?

Werkzeug aller Art, Hilfs- und Betriebsstoffe, Wechseldatenträger, Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden.

Welche Schäden/Gefahren sind ausgeschlossen?

Vorsatz des Versicherungsnehmers, Kriegsereignisse, Kernereignisse jeder Art, Mängel die bei Abschluss bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt waren, Betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung, Garantieschäden.

Ihre Entschädigung bei Teil- und Totalschäden

Teilschäden: Hier werden die vollen Reparaturkosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt. Totalschaden: Die Photovoltaikversicherung ist eine Neuwertversicherung! Sie erhalten eine vergleichbare, neue PV-Anlage.

Weitere Kosten die jeweils auf „Erstes Risiko“ bis max. 15.000 €, je Schadenereignis mitversichert sind

Aufräumungskosten-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gestellung von Gerüsten, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
Exklusive Deckungserweiterung die auf „Erstes Risiko“ beitragsfrei mitversichert sind

  • Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden bis 20.000 €
  • Sofortiger Reparaturbeginn bis 10.000 €
  • De- und Remontagekosten bis 15.000 €
  • Schadensuchkosten bis 10.000 €
  • Feuerlöschkosten inkl. Gebühren bis 20.000 €
  • Sachschäden im Gefahrenbereich bis 5.000 €
  • Softwaredeckung für Daten und Programme bis 5.000 €
  • Vorsorgeversicherung 50% der Versicherungssumme bis max. 100.000 €
  • Innere Unruhen 25% der Versicherungssumme bis max. 100.000 €
  • Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile bis 2.500 € (inkl. bedingtem Ertragsausfall bis
  • max. 1.500 € pro Schaden – Selbstbeteiligung: 150 € Integralfranchise)
  • (Schäden bis zur Höhe des Franchisebetrages hat der Versicherungsnehmer selbst zu tragen, bei höheren Schäden wird
  • dagegen eine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.)
  • Entschädigung bei grober Fahrlässigkeit
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Genereller Unterversicherungsverzicht
  • Wegfall der Restwertanrechnung im Schadenfall

Nutzungsausfall Ihrer Anlage

Mitversichert ist auch der Nutzungsausfall Ihrer Anlage. Die Tagesentschädigung beträgt: 2,50 €/kWp pro Tag   01.01.-31.12. Die Haftungsdauer beträgt für alle Risiken 12 Monate. Zusätzlich mitversichert ist der Ertragsausfall in Folge innerer Betriebsschäden (z.B. Wechselrichter fällt aufgrund eines Garantieschadens aus) bis max. 1.500 €.

Selbstbeteiligung

Elektronikversicherung: 0-350 € je Schaden (siehe Versicherungsbestätigung)
Ertragsausfallversicherung: 0-2 Tage (siehe Vertragsbestätigung)

Zukünftige Leistungsverbesserungen

Zukünftige Leistungsverbesserungen wirken sich auf alle Versicherungen unserer bestehenden Kunden aus. Werde die den Spezialkonzept zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen oder Deckungserweiterungen während der Laufzeit des Vertrages zugunsten des Versicherungsnehmers geändert, so gelten diese Änderungen auch für die bestehenden
Verträge.

Risikoträger

AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland. Die AIG Europe Limited ist eine internationale führende Schaden- und Unfallversicherungsorganisation mit mehr als 45 Mio. Kunden weltweit.
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb 8 Wochen erfolgt. Die Deckung während dieser Bauphase ist zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagerten Material und Sturm/Hagel beschränkt. Definition: Erstes Risiko. Der Begriff „Erstes Risiko“ bezeichnet einen Ersatzpflichtigen Schaden der unabhängig vom Versicherungswert in voller Höhe bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt wird.

  • IMPRESSUM
  • DATENSCHUTZ
  • AGB
© 2018 BIBER PHOTOVOLTAIK GMBH • ALLE RECHTE VORBEHALTEN • design by artline werbung bebra
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OKDatenschutzerklärung